Eine erste EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gab es 2006, die in Deutschland 2008 umgesetzt wurde. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung. Anfang 2014 wurde die anlasslose Massenüberwachung dann durch den Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt.
- [CCC veröffentlicht Max-Planck-Studie: Vorratsdatenspeicherung hilft noch nicht einmal beim Enkel-Trick](https://netzpolitik.org/2012/ccc-veroffentlicht-max-planck-studie-vorratsdatenspeicherung-hilft-noch-nicht-einmal-beim-enkel-trick/)